• Gültigkeit des CureVac-Patents EP 1 857 122 B1 von Bundespatentgericht nach Nichtigkeitsklage von BioNTech SE abgelehnt
  • Urteil hat keine Auswirkung auf laufende Verfahren zu sieben weiteren CureVac-Schutzrechten in Deutschland, die sowohl grundlegende als auch COVID-19-spezifische mRNA-Innovationen betreffen
  • CureVac beabsichtigt vor dem Bundesgerichtshof Berufung einzulegen und bleibt von der Stärke seines breiten Portfolios an Geistigem Eigentum überzeugt

TÜBINGEN, Germany / BOSTON, USA – 19. Dezember 2023

CureVac N.V. (Nasdaq: CVAC) („CureVac“), ein globales biopharmazeutisches Unternehmen, das eine neue Medikamenten­klasse auf Basis von Messenger-Ribonukleinsäure (mRNA) entwickelt, gab heute bekannt, dass das Bundespatentgericht in der Nichtigkeitsklage von BioNTech SE gegen den deutschen Teil des CureVac-Patents EP 1 857 122 B1 die Gültigkeit des Patents abgelehnt hat. CureVac beabsichtigt gegen dieses Urteil vor dem Bundes­gerichts­hof Berufung einzulegen.

Das Urteil ist die erste Entscheidung zur Gültigkeit von Schutzrechten in dem laufenden Patent­rechts­streit zwischen CureVac und BioNTech SE in Deutschland, bei dem es um insgesamt acht Schutzrechte geht. Die Verfahren zu den sieben verbliebenen Schutzrechten werden fort­gesetzt und beinhalten separate Entscheidungen über die Gültigkeit, Verletzung und mögliche Schaden­ersatzansprüche. Nach der heutigen Entscheidung wird ein für den 28. Dezember 2023 vor dem Landgericht Düsseldorf geplantes Urteil über die Verletzung des deutschen Teils von EP 1 857 122 B1 voraussichtlich vertagt.

„Wir bedauern die Entscheidung des Patentgerichts auch im Hinblick auf die positive vorläufige Einschätzung des Gerichts zu EP 1 857 122 B1 Anfang des Jahres. Diese Entscheidung ist nur eine von vielen, die in Bezug auf die Nutzung von CureVacs geistigem Eigentum bei der Entwicklung von Comirnaty® getroffen werden. Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass wir als Pioniere der mRNA-Technologie und durch unsere andauernde Innovation auf diesem Gebiet einen wesentlichen Beitrag zu sicheren und wirksamen COVID-19-Impfstoffen geleistet haben“, sagte Dr. Alexander Zehnder, Vorstandsvorsitzender von CureVac. „Wir möchten die positive Bedeutung von mRNA-Impfstoffen in dem Verlauf der COVID-19-Pandemie nicht schmälern, sind aber der festen Überzeugung, dass die Rolle von CureVac bei der Schaffung wissenschaft­licher Grundlagen für diese Impfstoffe anerkannt werden muss. Wir werden unseren Anspruch auf Anerkennung und eine faire Entschädigung weiterhin verteidigen und geeignete Maß­nahmen ergreifen, indem wir gegen diese Entscheidung Berufung einlegen.“

CureVac wird in Deutschland von Oliver Jan Jüngst von Bird & Bird LLP und Andreas Graf von Stosch von der Graf von Stosch Patentanwaltsgesellschaft und in den USA von Mark H. Izraelewicz von Marshall, Gerstein & Borun LLP vertreten.


Über CureVac

CureVac (Nasdaq: CVAC) ist ein globales biopharmazeutisches Unternehmen auf dem Gebiet der mRNA-Technologie (Boten-RNA, von engl. messenger RNA) mit mehr als 20 Jahren Erfahrung in der Entwicklung und Optimierung dieses vielseitigen biologischen Moleküls für medizinische Zwecke. Das Prinzip von CureVacs proprietärer Technologie basiert auf der Nutzung von optimierter mRNA als Datenträger, um den menschlichen Körper zur Produktion der ent­sprechend kodierten Proteine anzuleiten, mit welchen eine Vielzahl von Erkrankungen bekämpft werden können. Im Juli 2020 ging CureVac eine Partnerschaft mit GlaxoSmithKline plc (GSK) ein, um gemeinsam neue Produkte im Bereich der prophylaktischen Impfstoffe gegen Infektions­krankheiten auf Basis der mRNA-Technologie der zweiten Generation von CureVac zu ent­wickeln. Diese Zusammenarbeit wurde später für die Entwicklung von COVID-19-Impfstoff­kandidaten der zweiten Generation und modifizierten mRNA-Impfstofftechnologien erweitert. Auf der Grundlage seiner firmeneigenen Technologie hat das Unternehmen eine umfangreiche klinische Pipeline in den Bereichen der prophylaktischen Impfstoffe, Krebs­therapien, Anti­körpertherapien und zur Behandlung seltener Krankheiten aufgebaut. CureVac N.V. hat ihren Hauptsitz in Tübingen, Deutschland, und beschäftigt mehr als 1.100 Mitarbeiter an weiteren Standorten in Deutschland, den Niederlanden, Belgien, der Schweiz und den USA. Weitere Informationen finden Sie unter www.curevac.com.


CureVac Medien und Investor Relations Kontakt

Dr. Sarah Fakih
Vice President Corporate Communications & Investor Relations

CureVac SE, Tübingen, Deutschland
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